KiTa Schatzinsel

Die Kindertagesstätte in Binningen

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Spielende Kinder

Tarife

Unsere Preise verstehen sich inclusive der Mahlzeiten, aller Getränke, Ausflüge sowie Pflegeartikel. Windeln, personalisierte Pflegeartikel und Schoppenpulver werden von den Eltern bereitgestellt.

Ganztagsbetreuung
(7-18:30 Uhr)
CHF
Bis 19 Monate 134,05
Ganztagsbetreuung
(7-18:30 Uhr)
CHF
Ab 19 Monate 125,55
Halbtagsbetreuung
(7-11:30 oder 14-18:30 Uhr)
CHF
Bis 19 Monate 65,15
Ab 19 Monate 54,65
Halbtagsbetreuung
(7-14 oder 11:30-18:30 Uhr)
CHF
Bis 19 Monate 93,90
Ab 19 Monate 85,90
Kindergartenkinder I
Uhrzeit CHF
07 bis 12* 58,50
12 bis 14 27,40
Kindergartenkinder II
Uhrzeit CHF
12 bis 18:30 77,05
16 bis 18:30 26,25
Begleitung**
(f. Kindergartenkinder)
CHF
Grundtarif 10,-
Fahrt 15,-
Rechenbeispiel
(bis 19 Monate, 5 Tage)
CHF
5 x 134,05 x 4,2 2.815,05
-- --

*Ferienzeit**pro Weg

Monatliche Pauschale

Die Tarife basieren auf einer Durchschnittsberechnung (Faktor 4,2) für das gesamte Jahr. Sie sind daher jeden Monat, unabhängig von Feiertagen, Weiterbildungen und Betriebsferien, gleichbleibend.
Der monatliche Beitrag (Grundtarif) ist via Dauerauftrag am 25. des Vormonats zu begleichen. Zusätzliche Kosten werden separat in Rechnung gestellt.
Ferien sowie krankheitsbedingte Abwesenheiten sind zahlungspflichtig. Dies gilt ebenfalls für die Eingewöhnungspauschale.
Kindergartenkinder können während der Ferienzeit zusätzlich halbe Tage dazu buchen. Diese sollten, bei Bedarf frühzeitig bei der Pädagogischen Leitung gemeldet werden, um die Koordination und die Zusicherung dessen gewährleisten zu können.

Zusatztage

Gebuchte Zusatztage (auch bei Nicht-Nutzung) sind kostenpflichtig.

Depot

Bei der Anmeldung wird ein Depot in Höhe eines Monatsbeitrages fällig. Bei einer Kündigung der Betreuungsvereinbarung wird das Depot gutgeschrieben, wenn alle Kosten gedeckt sind. Bei Geschwister Kindern wird lediglich ein Depot von einem Kind fällig.

Einschreibegebühr

Bei einer Reservation/Anmeldung wird eine einmalige Einschreibegebühr von 200,- CHF, beim 2. Kind in Höhe von 150,- CHF erhoben. Ab dem 3. Kind entfällt die Gebühr. Diese wird, auch im Falle eines Nichtantritts, einbehalten.

Eingewöhnungspauschale

Die Eingewöhnungspauschale ist integrierter Bestandteil im Monatsbeitrag/Betreuungsbeitrag. Der Monatsbeitrag/Betreuungsbeitrag beginnt beim Start in die Eingewöhnung der KiTa Schatzinsel. Bei Krankheit oder Abwesenheit des Kindes ist dieser ebenfalls kostenpflichtig.

Dokumentenerstellung

Für die Erstellung von erwünschten Dokumenten wird eine Bearbeitungspauschale von 20,- CHF berechnet. Veränderungen im bestehenden Betreuungsvertrag (Ausnahme: Kündigungen und Kindergarteneintritt) werden mit einer Bearbeitungspauschale von 10,- CHF berechnet.

Stunden Tarif

Zusätzlich angefangene Stunden werden mit je 20,- CHF berechnet. Nach 18.30 Uhr wird jede angefangene viertel Stunde mit einem Beitrag von je 30,- CHF pro Kind berechnet.

Beitragsreduktion/Rabatte

Eine Beitragserleichterung kann durch die Gemeinde erfragt werden, das Gesuch hierfür ist durch die Erziehungsberechtigten an die jeweilige Gemeinde zu richten. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne.
Bei Geschwistern bieten wir 10% Rabatt auf den Betreuungsbeitrag des älteren Kindes an. Keine Rabatte ab dem Eintritt in den Kindergarten. Reduktionen der Betreuungstage sind erst ab Ende des jeweiligen Monats auf 3 Monate wirksam.

Vertragsaufstockung/Änderung

Vertragsaufstockungen sind nur möglich bei freien Betreuungsplätzen. Diese sind im Anschluss verbindlich und können nicht vor dem Vertragsstart geändert werden. Eine erneute Abänderung oder Kündigung des Betreuungsvertrags für einen späteren Zeitraum kann erst ab dem eigentlichen Start des Vertrages zum Ende des jeweiligen Monats auf 3 Monate geändert oder gekündigt werden.

Beitragsanpassungen

Beitragsanpassungen sind jederzeit möglich. Die Eltern werden hierüber drei Monate im Voraus schriftlich informiert.

Rücktritt vom Vertrag

Sollten die Eltern vor dem Eintrittsdatum oder während der Eingewöhnungszeit von der Anmeldung zurücktreten, haben sie an die entstandenen Unkosten den Betrag der Einschreibegebühr und bereits geplante Eingewöhnungskosten zu leisten. Diese sind ebenfalls im Falle einer ausserordentlichen Kündigung fällig.

Kinder, international