Tarife
Unsere Preise verstehen sich inclusive der Mahlzeiten, aller Getränke sowie Pflegeartikel. Windeln, personalisierte Pflegeartikel sowie Schoppenpulver werden von den Eltern bereitgestellt.
Tagessätze fixe Buchung
CHF | |
Bis 19 Monate | 129,- |
Ab 19 Monate | 117,- |
CHF | |
Bis 19 Monate | 90,- |
Ab 19 Monate | 82,- |
CHF | |
Bis 19 Monate | 64,- |
Ab 19 Monate | 57,- |
CHF | |
7:00 - 8:00 Uhr | 10,- |
-- | -- |
CHF | |
11:45 - 18:00 Uhr | 65,- |
-- | -- |
CHF | |
11:45 - 13:15 Uhr | 50,- |
15:00 - 18:00 Uhr | 50,- |
Monatliche Pauschale
Die Beiträge werden nach gebuchten Tagen mit dem Faktor 4,2 auf den Monat zu einer Pauschale berechnet. Ferien sowie krankheitsbedingte Abwesenheiten sind zahlungspflichtig. Die Eingewöhnungskosten sind integrierter Bestandteil im ersten Monatsbeitrag nach KiTa-Start.
Tarif Stunden
Zusätzlich angefangene Stunden werden mit je 15,- CHF berechnet. Nach 18:00 Uhr wird jede angefangene halbe Stunde mit einem Betrag von je 40,- CHF pro Kind berechnet.
Tarif Kindergarten Wegbegleitung
Die Begleitung zum Kindergarten wird mit 7,- CHF pro Weg berechnet.
Depot
Bei der Anmeldung wird ein Depot von 1 Monat in der Höhe der vereinbarten Betreuungskosten erhoben. Bei einer Kündigung der Betreuungsvereinbarung wird das Depot gutgeschrieben, wenn alle Kosten gedeckt sind.
Einschreibegebühr
Bei einer Reservation/Anmeldung wird eine einmalige Einschreibegebühr von 150,- CHF erhoben.
Dokumentenerstellung
Für die Erstellung von erwünschten Dokumenten wird eine Bearbeitungspauschale von 10,- CHF berechnet. Veränderungen im bestehenden Betreuungsvertrag (Ausnahme: Kündigungen) werden mit einer Bearbeitungspauschale von 20,- CHF berechnet. Gebuchte Zusatztage (auch bei Nicht-Nutzung) sind kostenpflichtig.
Beitragsreduktion/Rabatte
Bei Geschwistern bieten wir 10% Rabatt auf den Betreuungsbeitrag des älteren Kindes an. Ab Eintritt in den Kindergarten entfällt der Rabatt. Eine Beitragserleichterung kann durch die Gemeinde erfragt werden, das Gesuch hierfür ist durch die Erziehungsberechtigten an die jeweilige Gemeinde zu richten.